Mehr zur BAG Landesjugendämter:

Ein Zusammenschluss der Landesjugendämter 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter ist ein Zusammenschluss der 17 Landesjugendämter im Bundesgebiet, die in ihrem jeweiligen Einzugsbereich überörtliche Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, wie z. B. Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, vielfältige Beratungshilfe für die örtlichen Jugendämter und die Träger der freien Jugendhilfe, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben und Weiterentwicklung der Jugendhilfe (Näheres hierzu auch über die Arbeitsordnung).
 

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Vorstand und Kontakt

Vorsitzende

  • Birgit Zeller, Leiterin des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
    Tel.: 06131 967-290 - Fax: 06131 967-365
    E-Mail: zeller.birgit@lsjv.rlp.de

stellvertretender Vorsitzender:

  • Hans Meyer, Leiter des Landesjugendamtes im Landschaftsverband Westfalen-Lippe
    Tel.: 0251 591-01 - Fax: 0251 591-275 
    E-Mail: frauke.bley@lwl.org

stellvertretende Vorsitzende:

  • Ursula Specht, Leiterin des Landesjugendamtes Sachsen im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
    Tel.: 0371 24081-111 - Fax: 0351 4510054900
    E-Mail: ursula.specht@lja.sms.sachsen.de

Geschäftsführung und Organisation:

 

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Aufgaben

Die Mitglieder der BAG Landesjugendämter haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsame Verfahrensweisen und Grundsätze in der Jugendhilfe im Bundesgebiet zu entwickeln. Die BAG Landesjugendämter nimmt zu Gesetzentwürfen im Bereich der Jugendhilfe auf Bundesebene Stellung und bringt dabei ihre Anregungen und Vorschläge aus der Sicht der überörtlichen Träger der Jugendhilfe in das Gesetzgebungsverfahren ein. 
Die dafür erforderliche Abstimmung geschieht durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch während der Arbeitstagungen, durch laufende gegenseitige Unterrichtung über grundsätzliche Angelegenheiten und durch die Mitarbeit in verschiedenen Fachgremien, wie z. B. im Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. (AFET), in der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) und im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV).

Mit ihren Stellungnahmen, Empfehlungen und Arbeitshilfen wendet sich die BAG Landesjugendämter auch über diese Internetseiten an die Öffentlichkeit und an die Fachpraxis.

Die BAG Landesjugendämter veranstaltet jährlich zwei Mitgliederversammlungen, die als Arbeitstagungen an jeweils wechselnden Orten im Bundesgebiet stattfinden. Arbeitsgruppen bereiten die Stellungnahmen, Beschlüsse und Empfehlungen vor. 

Die Arbeit der BAG Landesjugendämter und die Struktur der Arbeitsgruppen orientiert sich an den Kapiteln des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Sie erfasst über den Rahmen des KJHG hinaus Belange von jungen Menschen und Familien (Adoptionsvermittlung, Kindschaftsrecht, internationale Abkommen).

Das Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist Leitmotiv der Arbeit der BAG Landesjugendämter.

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Mitgliederversammlungen und Termine

Zwei mal jährlich treffen sich die Mitglieder BAG Landesjugendämter zu einer Arbeitstagung. Dort werden die aktuellen Entwicklungen der Jugendhilfe diskutiert, es findet ein Meinungsaustausch zwischen den Landesjugendämtern statt und es werden ggf. die in den Arbeitsgruppen erarbeiteten Stellungnahmen diskutiert und verabschiedet. Die bereits feststehenden Termine finden Sie links.
 

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Arbeitsgruppen

Unter dem Dach der BAG Landesjugendämter existieren folgende Arbeitsgruppen:

  • Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz

  • Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege

  • Hilfen zur Erziehung

  • Aus- und Fortbildung

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Berichtswesen