Pressemitteilung Nr.: 9/2003

Köln, den 28.11.2003

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter tagte in Flehingen/Baden

Tageseinrichtungen für Kinder – Empfehlungen zur Fachberatung

Vom 24.-26. November 2003 trafen sich die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) zu ihrer 95. Arbeitstagung in Flehingen.

Hier befassten sich die Leiterinnen und Leiter der Landesjugendämter u.a. mit der Ausgestaltung und der Rolle von Fachberatung in Tageseinrichtungen für Kinder und verabschiedeten in diesem Zusammenhang Empfehlungen.

Die Qualität der Förderung kindlicher Bildungsprozesse ist seit dem Vorliegen der Ergebnisse der PISA-Studie zunehmend in das Blickfeld von Politik, Wissenschaft und Forschung gelangt.  Einen besonderen Stellenwert bei der Verwirklichung von Bildungschancen für alle Kinder, bei der Vernetzung in der Kommune und in der Kooperation mit Familien, nehmen die Kindertageseinrichtungen ein.  

Die Mitglieder der BAGLJÄ stimmten auf ihrer Arbeitstagung darin überein, dass die Fachberatung als integraler Bestandteil im System der Qualifizierung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen mit allen Beteiligten unverzichtbar ist. Ferner bestand Einigkeit darüber, dass eine kompetente Fachberatung ebenso des Erfahrungsaustauschs, der Kooperation und der kollegialen Beratung untereinander bedarf wie der Profilschärfung des Berufsbildes.

Die in Flehingen beschlossenen Empfehlungen der BAGLJÄ beschreiben die Aufgabe und Ausgestaltung der Fachberatung und zeigen Anforderungen an und Inhalte von Fachberatung insbesondere auch bei der Umsetzung von Bildung auf. Es bestand bei den Mitgliedern der BAGLJÄ Einigkeit, dass die Fachberatung stets adressatenspezifisch zu erfolgen hat. Schwerpunktmäßige Inhalte von Fachberatung sind in den Empfehlungen benannt.

Das Papier ist im Internet unter www.bagljae.de abrufbar oder über die jeweils zuständigen Landesjugendämter und die federführende Stelle der BAGLJÄ, Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, 50663 Köln zu beziehen.

 

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