Pressemitteilung Nr.: 8/2000
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter tagte in Hamburg:
10 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz
Vom 15. - 17.11.2000 trafen sich die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zu ihrer 89. Arbeitstagung in Hamburg.
Auf der Tagesordnung stand ein Rückblick auf die Fachtagung "10 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz", die vom 04. - 06.10.2000 in Dresden stattgefunden hat. Mitveranstalter war die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. In diesem Zusammenhang befaßten sich die Leiterinnen und Leiter der Landesjugendämter auf der Sitzung 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Hamburg mit dem heutigen Stand und der Perspektive der Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland.
Dabei waren sich die Mitglieder der BAGLJÄ darüber einig, daß die Verbindlichkeit des Gesetzes in einigen Bereichen noch zu wünschen übrig lasse. Dies gelte insbesondere für die sozialen Infrastrukturleistungen im Bereich der Familienförderung und der Jugendsozialarbeit. Verbesserungsbedürftig sei daneben auch die Rechtsstellung von Kindern und Jugendlichen im Kinder- und Jugendhilfegesetz, denen gesetzlich ein eigenständiges Anspruchsrecht eingeräumt werden sollte.
10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sei eine Strukturdebatte in der Jugendhilfe erforderlich, um die weitere sachgerechte Umsetzung des Gesetzes in der praktischen Arbeit voranzutreiben. Daneben gelte es auch, das spezifisch sozialpädagogische Profil in der Jugendhilfe zu schärfen. In diesem Sinne müsse eine professionelle Grundorientierung in der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen. Auch die notwendige Qualitätsdebatte in der Jugendhilfe dürfe nicht fachfremd von außen gesteuert werden, sondern müsse als reflexive Selbststeuerung der Fachebene betrieben werden. Die Leiterinnen und Leiter der Landesjugendämter hoben in Hamburg hervor, daß die Jugendhilfe kontinuierlich professionell, produktiv und engagiert auf Veränderungen in der Gesellschaft reagieren müsse. Denn die Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sei als gesellschaftspolitische Sachwalterin für die nachwachsende Generation anzusehen.
****